Honorar für psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen liegt derzeit bei 70,00 EUR pro Sitzungsstunde.
Das Honorar ist in bar oder per Überweisung im Anschluss der Sitzung fällig.
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie habe ich keine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie die Erstattung der Rechnung beantragen, klären Sie die Kostenübernahme bitte im Voraus.
Einige meiner Klienten und Klientinnen sehen daraus auch Vorteile, denn
- bei mir erhalten Sie auch kurzfristig einen Termin
- ich bin für Sie in Ihrer akuten Krise gesprächsbereit und arbeite unterstützend mit Ihnen, solange Sie auf einen kassenzugelassene Therapieplatz warten
- ich bin an keinem therapeutischen Regelverfahren angebunden und kann auch Kurzzeittherapien anwenden
- die von mir gestellte Diagnose muss ich nicht an die Krankenkasse weiterleiten, Sie werden somit nicht als psychisch krank und/oder als Risikopatient/Risikopatientin bei Ihrer Krankenkasse eingestuft. Sollten Sie künftig eine Lebens-, Arbeitsunfähigkeits-, oder private Krankenversicherung abschließen wollen, könnte Ihr Antrag ansonsten mit hohen Risikozuschlägen berechnet oder gar abgelehnt werden. Gerade bei nur kurzzeitig auftretenden psychischen Beschwerden sollten Sie dies beachten.