Honorar für psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiert der Psychotherapie habe ich keine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen. 

 

Der Vorteil für Sie ist, das ich keine Wartelisten führe und Sie bei mir frühzeitig mit der Therapie beginnen, oder die Wartezeit für einen kassenzugelassene Therapieplatz überbrücken können.

Bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie die Erstattung der Rechnung beantragen, klären Sie die Kostenübernahme bitte im Voraus.

Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen liegt derzeit bei 70,00 EUR pro Sitzungsstunde.


Das Honorar ist in bar oder per Überweisung im Anschluss der Sitzung fällig.

 
 
 
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